Wer ein Heimtier zur Zucht auswählt, ist gehalten, die anatomischen, physiologischen und ethologischen Merkmale zu berücksichtigen, die die Gesundheit und Wohlbefinden der Nachkommenschaft oder des weiblichen Elternteils gefährden könnten. Artikel 5 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren vom 13.11.1987

 

Was bedeutet eigentlich „Kontrollierte Rassehundezucht“ im VDH? Hier am Beispiel des PSK1895 e.V., einem der größten und ältesten Rassehundevereine in Deutschland. Der Zuchtverein handelt immer zum Wohl der Tiere.Der Zuchtverband/-Verein ist ein in Deutschland eingetragener Verein und gehört dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) an. Er hat innerhalb der Rahmenbedingungen des VDH eigene, enger gefasste Regeln aufgestellt.Er wird durch ein Präsidium mit entsprechender Expertise vertreten. Er steuert durch die Vorstände seiner Landesgruppen das regionale Zuchtgeschehen. Er setzt ausgebildete Spezialisten für das Zuchtzulassungsverfahren ein. Er setzt bundesweit ausgebildete Zuchtwarte für alle Wurfabnahmen ein. Er führt ein öffentlich zugängiges Zuchtbuch. Er stimmt die Zuchtordnung regelmäßig mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft ab. Er verhindert Qualzucht durch Regelwerke und Kontrollen.Er ahndet Zuchtverstöße sowie die Nichteinhaltung der Satzung zum Wohle der Tiere. Die Gesundheit der Hunde und Nachzuchten steht für die Züchter*innen an erster Stelle. Die Züchter*innen … sind Mitglied im Pinscher und Schnauzer Klub e.V. und unterwerfen sich den Vorgaben und der Zuchtordnung des VDH. Sie unterwerfen sich den Regeln und Verfahren zur Zuchtzulassung des PSK .Sie müssen eine Prüfung ablegen, die kynologisches Grundwissen¹ voraussetzt. Sie sind verpflichtet, sich durch den Besuch kynologischer Seminare regelmäßig fortzubilden.Sie verfügen je nach Anforderung über die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz. Sie halten die Hunde mit Familienanschluss . Sie halten die Hunde bei Mehrhundehaltung im sozialen Verbund. und achten unabhängig von der Zahl der Hündinnen auf die Wurfbegrenzung pro Kalenderjahr. Sie klären Welpeninteressent*innen über rassespezifische Erkrankungen auf. Eine korrekte, gesunde Anatomie ist eine Voraussetzung für eine gesunde Zucht. Die Zuchtschauen ermöglichen einen Überblick des aktuellen Zuchtgeschehens und der Entwicklung der Population. Die Richter des PSK nutzen die Breed Specific Instructions des VDH als Maßstab für die Beurteilung der Hunde . Diese dienen der Überprüfung einer korrekten, gesunden Anatomie. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Wesensmängel festzustellen und von der Zucht auszuschließen. Die Richter üben mit Formwertnoten und Berichten eine Kontrollfunktion aus.Diese erlauben es, den Pflegezustand zu beurteilen und Nachlässigkeit zu maßregeln. Die Zuchtstätte ist gemeinsamer Lebensraum von Menschen und Hunden. Die Zuchtstätte ist vor dem ersten Wurf durch die Begehung einer Zuchtwart*in abgenommen worden.Sie entspricht allen gesetzlichen Vorgaben und ist gemeinsamer Lebensraum von Menschen und Hunden.Die Zuchtstätte sieht gesonderte Räumlichkeiten für die Mutterhündin und ihre Welpen vor. Für alle Zuchthunde sind weitreichende Untersuchungen vorausgesetzt. Für alle Zuchttiere gilt, dass ein Gutachter das Vorliegen einer Hüftgelenkdysplasie (HD) ausgeschlossen haben muss. Genetische Untersuchungen auf rassespezifische Erkrankungen werden durchgeführt .Die Zuchthunde müssen fachtierärztlich auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden .Für alle Zuchttiere und Welpen wird ein DNA Profil nach ISAG erstellt, dass die Kontrolle der Abstammung und genetischen Vielfalt erlaubt.Nur durch den Verband zur Zucht zugelassen Hunde dürfen für die Zucht eingesetzt werden. Die Zuchtzulassung kann widerrufen werden, wenn nach der Zulassung zuchtrelevante Erkrankungen auftreten oder wenn sich bei den Nachkommen erbliche Defekte häufen.Hündinnen dürfen frühestens mit 15 Monaten (ggf. später) zur Zucht eingesetzt werden .Hündinnen dürfen bei Zuchteinsatz nicht älter als 8 Jahre sein .Hündinnen sollen innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen . Die Welpen wachsen behütet auf und werden bedacht vermittelt. Der Wurf wird innerhalb der ersten bis Lebenswoche durch eine Zuchtwart*in kontrolliert und dokumentiert.Danach werden die Welpen durch den/die Zuchtwart*in  der 9. Lebenswoche ein zweites Mal kontrolliert. Die Welpen werden durch die Züchter*in und Familienangehörige fortlaufend ganztägig betreut und müssen bis zur Abgabe mindestens mehrfach entwurmt werden. Sie müssen vor der Abgabe gechippt und gemäß der Ständigen Impfkommission (StIko) geimpft werden . Sie verfügen bei Abgabe über einen gültigen blauen EU-Heimtierausweis und sind bei Abgabe mindestens acht Wochen und 5 Tage alt . Sie werden mit Bedacht vermittelt, die Besitzer*innen auf Herz und Nieren geprüft und sorgfältig ausgewählt. Ihre neuen Besitzer*innen werden auch nach der Abgabe durch die Züchter beraten und unterstützt.Sie werden durch die Züchter*in bei Bedarf wieder in Obhut genommen und neu vermittelt. Wie viel davon trifft auf Züchter*innen und Zuchthunde zu, die keinem Verein angeschlossen sind? Wie viel auf den in Deutschland ansässigen Hundehandel? Und wie viel – oder wie wenig – auf die illegalen Importe, die tagtäglich aus dem Ausland nach Deutschland verbracht werden?